Überstundennachweis erforderlich

Das Bundesarbeitsgericht urteilte jüngst, dass Überstunden nachzuweisen sind. Dazu gehört die Verpflichtung, dass Arbeit geleistet werden muss, die den Umfang der Normalarbeitszeit übersteigt oder für die sich der Arbeitnehmer auf Weisung des Arbeitgebers bereitgehalten hat, denn der Arbeitgeber muss nur für von ihm angewiesene Überstunden zahlen. Der Arbeitnehmer muss daher außerdem darlegen, dass die Mehrarbeitszeit ausdrücklich oder nachvollziehbar angeordnet, geduldet oder nachträglich vom Arbeitgeber gebilligt worden ist. Im Urteilsfall konnte der klagende Arbeitnehmer zwar nachweisen, dass er die Überstunden abgeleistet hatte, nicht aber, dass er diese aufgrund der Anweisung durch den Arbeitgeber durchgeführt hatte.