Neue Midijob-Grenze
Erst zum 01.10.2022 wurde der Midijob neu geregelt und die Obergrenze von 1.300 € auf 1.600 € angehoben. Nun hat der Bundesrat der erneuten Anhebung der Grenzen zugestimmt. Der Übergangsbereich liegt daher ab 01.01.2023 zwischen 520,01 € und 2.000 €.
In dem ehemals als Gleitzone bekannten Übergangsbereich fallen zwar sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen, der Arbeitnehmeranteil den der Midijobber selbst zu tragen hat, ist jedoch geringer. Seit 01.10.2022 wird dieser separat ermittelt und vom Gesamtbeitrag abgezogen, um den Arbeitgeberanteil zu errechnen. Die insgesamt beitragspflichtigen Einnahmen und der beitragspflichtige Anteil des Midijobbers steigen mit zunehmender Entgelthöhe. Durch die nochmalige Anhebung auf 2.000 € werden mehr Arbeitnehmer mit geringem Einkommen entlastet.