Anhebung Midijob-Grenze
Im Zuge der Erhöhung der Minijob-Grenze soll des Weiteren auch die Midijob-Grenze zum 01.10.2022 um 300 € pro Monat erhöht werden.
Damit liegt die Midijob-Grenze in Zukunft bei 1.600 € und nicht mehr bei 1.300 € pro Monat. Beschäftigte mit Entgelten innerhalb des Übergangsbereichs sollen außerdem entlastet werden.
Dies soll erreicht werden, indem der Belastungssprung, welchem Beschäftigten bei dem Übergang aus einer geringfügigen in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung begegnen, verringert wird.
Der Beitrag, welchen Arbeitgeber in dem Übergangsbereich zu leisten haben, soll weiterhin auf den für einen Minijob zu leistenden Pauschalbeiträge in Höhe von 28% angepasst werden.
Nunmehr soll jedoch die Höchstgrenze sogar auf monatlich 2.000 Euro ab dem 01.01.2023 angehoben werden.