Jobrad und Unfallversicherung
Unfälle mit dem Firmenrad sind von der Unfallversicherung abgesichert, wenn der Arbeitnehmer in Erfüllung einer vertraglichen Pflicht unterwegs ist.
Im vorliegenden Fall ging es um einen Beschäftigten der sein Job-Bike zur jährlichen Wartung bringen wollte und auf dem Weg dorthin verunfallte. Der Arbeitnehmer war laut dem Überlassungsvertrag von seinem Arbeitgeber dazu verpflichtet, das Fahrrad zur Jahresinspektion in die Werkstatt zu bringen. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg urteilte daher, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelte.